Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunde (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen.
2. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Montage
Soweit nicht anders vereinbart, sind Aufstellung oder Montage z. B. von verkauften Produkten z. B. Geräte, Stallungen oder Schlauchbelüftungsanlagen im Preis nicht enthalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1Die Preise verstehen sich stets ab Lager bzw. Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich Verpackung und Abgaben.
4.2Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, etwaige neu hinzukommende Steuern, Frachten sowie deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, vom Kunde zu tragen.
4.3Eine nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten oder Materialkosten wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als 5 % kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4.4 Rechnungen von K&O sind sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
5. Gefahrübergang – Versendung
5.1Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Gefahrtragung von K&O endet mit der Übergabe an einen zuverlässigen Spediteur. Eine Transportversicherung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen K&O und dem Kunden.
5.2Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, sofern dadurch nicht der Liefertermin nach vorne verschoben wird. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. In diesem Falle ist K&O berechtigt, die Ware auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern. Mängel der Verpackung können nicht gegen K&O geltend gemacht werden, wenn die Verpackung bei K&O in ordnungsgemäßer Weise erfolgte.
5.3Sofern Vertragsgegenstand die Lieferung und Montage einer Schlauchbelüftungsanlage ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware durch K&O beim Kunden über.
6. Leistungszeit
6.1Von K&O genannte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden von K&O nicht rechtzeitig abgesendet oder angeliefert werden kann.
6.2Sofern eine richtige und rechtzeitige Belieferung an K&O durch einen Zulieferer nicht erfolgt, ist K&O berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern, es sei denn, die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist von K&O zu vertreten. K&O wird solche Umstände dem Kunde unverzüglich mitteilen. Dieser kann von K&O die Erklärung verlangen, ob K&O zurücktritt oder in angemessener Frist liefern wird. Erfolgt die Erklärung nicht, kann der Kunde zurücktreten. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich von K&O erstattet. Gleiches gilt, sollten diese Hindernisse bei den Lieferanten des Zulieferers und dessen Unterlieferanten oder aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens- und Einflussbereiches von K&O liegen und die K&O trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (zum Beispiel höhere Gewalt, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe), auftreten. Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
7. Haftung für Mängel
7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch Anzeige in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Mangelhafte Gegenstände sind zur Besichtigung bereitzuhalten oder auf Verlangen von K&O an K&O zurückzuschicken.
7.2 Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
7.3 Die Gewährleistungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche) verjähren in einem Jahr.
7.4 Bei Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen an Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öff.-recht. Sondervermögen sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
7.5Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
8. Haftung für Schäden
8.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
8.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
8.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
8.4Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 K&O behält sich sein Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden vor.
9.2 Im Verkehr mit Unternehmern, behält sich K&O das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
9.3 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
9.4 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware allein oder zusammen mit Fremdware, so tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an die, die Abtretung annehmende K&O zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwirbt K&O unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
9.5 Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
10. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht
10.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt oder mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind.
10.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch, aus den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist.
11. Abtretung
Die Abtretung von Rechten an Dritte ist dem Kunden ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet.
12. Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von
§ 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
13. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.
14. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
14.1Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziffer 14.3. etwas anderes ergibt.
14.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand: 12.2023
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